Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Ansprechpartner
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de
Frau Lehmann
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000146
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Meister
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000144
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Frau Ohm
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000147
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Schmidt
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000141
rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.01
Frau Ströhmer
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000142
birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.02
Frau Zimmer
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000145
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein