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Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

 

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 25832 Tönning
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de

Frau Lehmann

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000146
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)

Frau Meister

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000144
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)

Frau Ohm

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000147
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)

Frau Schmidt

Mitarbeiter Bürgerbüro

Frau Ströhmer

Mitarbeiter Bürgerbüro

Frau Zimmer

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000145
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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