Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel: 04861 204
Herr Andreas Oberste-Berghaus
Mitarbeiter Bauhof
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Frau Jacobs
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000129
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Kobarg
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000126
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Munz
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000123
meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1
Frau Niehus
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000124
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein