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Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner


Postanschrift:Am Markt 125832Tönning

Frau Katharina Jensen

Mitarbeiter Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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