Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Postanschrift:Am Markt 125832Tönning
Frau Katharina Jensen
Mitarbeiter Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur
Kontakt herunterladen
+49 4861 61429
jensen[at]toenning.de
Zimmer:
103
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein